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   FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03   

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https://dejure.org/2006,30373
FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03 (https://dejure.org/2006,30373)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.2006 - 4 K 236/03 (https://dejure.org/2006,30373)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 2006 - 4 K 236/03 (https://dejure.org/2006,30373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MOG § 10; VwVfG § 48
    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Im Verlauf, insbesondere nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 21.1.1999 (C - 54/95, EuGHE 1999, I - 35), dem der Senat folgt, setzte sich die Erkenntnis durch, dass bereits das im Streitfall geltende Gemeinschaftsrecht - also schon vor dem Inkrafttreten der VO Nr. 2342/92 - hinreichende Angaben darüber enthielt, wie die für die Gewährung von Ausfuhrerstattung zuständigen nationalen Behörden - im Streitfall also der Beklagte - zu prüfen hatten, ob es sich bei den ausgeführten Tieren tatsächlich um reinrassige Zuchtrinder handelte.

    Die Bundesrepublik selbst hat diese Position in der Rechtssache C 54/95 vehement vertreten und die Rechtmäßigkeit der im Streitfall angewendeten Verwaltungspraxis des Beklagten verteidigt.

  • FG Hamburg, 22.02.2006 - IV 81/05

    Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Vor dieser Bekanntmachung entsprach es jedenfalls seit 1990 der Verwaltungspraxis, allein aufgrund der Vorlage der DDR Leistungskarte TZ 62 Ausfuhrerstattung für den Export von DDR Zuchtvieh zu gewähren, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 10.6.2004 (IV 67/01) und 22.2.2006 (IV 81/05) festgestellt hat.
  • EuGH, 26.04.1988 - 316/86

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Krücken

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Denn dieser auf dem Urteil des EuGH vom 15.12.1982 (Rs C-5/82) beruhende Grundsatz gilt ausweislich der ihn konkretisierenden späteren Rechtsprechung des EuGH und des BFH lediglich für mitgliedstaatliche Verstöße gegen klare Normen des Gemeinschaftsrechtes (EuGHE 1988, 2213 Rdz. 24; BFH/NV 1994, 208 f).
  • BFH, 18.05.1993 - VII R 70/92

    Ausfuhrerstattungsanspruch bei Überschreitung der Lagerfrist - Unveränderter

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Denn dieser auf dem Urteil des EuGH vom 15.12.1982 (Rs C-5/82) beruhende Grundsatz gilt ausweislich der ihn konkretisierenden späteren Rechtsprechung des EuGH und des BFH lediglich für mitgliedstaatliche Verstöße gegen klare Normen des Gemeinschaftsrechtes (EuGHE 1988, 2213 Rdz. 24; BFH/NV 1994, 208 f).
  • EuGH, 09.10.1973 - 12/73

    Muras / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.1973 ( Rs 12/73, EuGHE 1973, S. 963, 974 f, Rn 6, 12) zu der gleich lautenden Vorschrift des Art. 6 der früher geltenden Verordnung Nr. 1041/87 (EWG) der Kommission vom 21.12.1987 ausgeführt, dass es sich hierbei um allgemeine und objektive Voraussetzungen für die Gewährung einer Erstattung handele, und im Hinblick auf die siebte Begründungserwägung dieser Verordnung die Auffassung vertreten, dass ein Erzeugnis, welches im Gemeinschaftsgebiet nicht unter normalen Bedingungen vermarktet werden könne, diesen Qualitätserfordernissen nicht genüge.
  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 466/98

    Handelsübliche Qualität von Zuchtrindern:

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Anders als im Urteil des Senats vom 29.5.2002 (IV 466/98), in dem es um die Ausfuhr leukosebefallener Tiere ging und in dem keine Gesundheitsbescheinigungen vorgelegt wurden, ist der Klägerin deshalb im Streitfall der Vertrauensschutz zu gewähren.
  • FG Hamburg, 10.06.2004 - IV 67/01

    Ausfuhrerstattung: Vertrauensschutz beim Export von "DDR-Zuchtrindern"

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Vor dieser Bekanntmachung entsprach es jedenfalls seit 1990 der Verwaltungspraxis, allein aufgrund der Vorlage der DDR Leistungskarte TZ 62 Ausfuhrerstattung für den Export von DDR Zuchtvieh zu gewähren, wie der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 10.6.2004 (IV 67/01) und 22.2.2006 (IV 81/05) festgestellt hat.
  • EuGH, 15.12.1982 - 5/82

    Hauptzollamt Krefeld / Maizena

    Auszug aus FG Hamburg, 15.11.2006 - 4 K 236/03
    Denn dieser auf dem Urteil des EuGH vom 15.12.1982 (Rs C-5/82) beruhende Grundsatz gilt ausweislich der ihn konkretisierenden späteren Rechtsprechung des EuGH und des BFH lediglich für mitgliedstaatliche Verstöße gegen klare Normen des Gemeinschaftsrechtes (EuGHE 1988, 2213 Rdz. 24; BFH/NV 1994, 208 f).
  • FG Hamburg, 29.01.2010 - 4 K 59/09

    Ausfuhrerstattung: Erlass von zu erstattender Ausfuhrerstattung aus

    Auf die nach erfolglosen Einspruchsverfahren erhobenen Klagen hob das Finanzgericht Hamburg mit Urteilen vom 15.11.2006 (4 K 236/03) und 22.06.2006 (IV 81/05 und IV 83/05) die Rückforderungsbescheide auf; die Urteile sind rechtskräftig.

    Da das Finanzgericht Hamburg mit zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteilen vom 15.11.2006 (4 K 236/03) und 22.06.2006 (IV 81/05 und IV 83/05) die Rückforderungsbescheide des beklagte Hauptzollamtes insoweit aufgehoben hat, als diese die Exporte von Zuchtrindern betreffen, die aus der ehemaligen DDR stammten, hat der Erlassantrag der Klägerin vom 15.03.2002 insoweit seine Erledigung gefunden.

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